Hundsport im DRC e.V.
In einigen Ortsgruppen und Landesverbänden des DRC e.V. geht es neben dem Zuchtgeschehen auch sportlich zu.
Das Angebot ist groß, unter anderem bieten wir an:
Welpengruppen,
Junghundegruppen,
Einzeltraining,
Gruppentraining für erwachsene Hunde,
Training zum Begleithund,
Begleithundeprüfung,
Abnahme und Erteilung von Sachkundenachweisen in NRW und Niedersachsen
Abnahme von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen in NRW
Verhaltensüberprüfung von auffälligen/gefährlichen Hunden in Niedersachsen
Agility
Mantrailing
und vieles mehr. Eine Liste der Hundeplätze und Ihre Angebote finden Sie demnächst hier.
Unsere Begleithundeprüfungen werden von gut ausgebildeten und erfahrenen Richtern auf hohem Standart abgenommen.
Aber was ist überhaupt eine Begleithundeprüfung und wozu dient sie?
Die Begleithundprüfung (BH) ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit geprüft wird.
Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. So sollen den Hund zum Beispiel Passanten mit Regenschirm oder Kinderwagen, Jogger, Radfahrer oder andere Hunde nicht aus der Ruhe bringen.
Bevor der Hundeführer aber zur Prüfung zugelassen wird, muss dieser den Nachweis erbringen, dass er die erforderliche Sachkunde besitzt, um einen Hund zu führen.
Vor Prüfungsbeginn und während der gesamten Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes. Hunde mit Wesensmängeln werden disqualifiziert.
Während der Prüfung sind Hilfsmittel wie Leckerlies oder Spielzeug nicht erlaubt. Führen mit sogenanntem Halti, Erziehungsgeschirr oder Stachelhalsband ist nicht zugelassen. Der Hund muss ein einfaches, feststehendes Halsband tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden.
Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Bei jedem Hund, der vorgeführt werden soll, muss eindeutig die Identität festgestellt werden, zum Beispiel über das Ablesen des Mikrochips oder der Tätonummer .
Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer sich bewegenden Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung mit Abholen des Hundes und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind sogenannte Kehrtwendungen, Winkel, Tempowechsel und Anhalten mit automatischem Setzen des Hundes. Während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, muss der Hund unangeleint abliegen, und zwar in einer Entfernung von 40 Schritt zu seinem Hundeführer, der mit dem Rücken zum Hund stehen muss.
Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hundes gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ( Menschen mit ungewöhnlichem Erscheinungsbild, Radfahrer, fahrende/ hupende Pkw, Inlinern usw.) und anderen Hunden überprüft, außerdem das Verhalten des alleingelassenen Hundes.
Die Punktevergabe ist wie folgt:
Leinenführigkeit mit allen Gangarten, Wendungen, Winkeln und Sitzübungen
20 Punkte
Gehorsam mit Freifolge, Winkel/Wendungen, Sitz/Bleib, Platz/Bleib,
Ablegen-40 Schritt entf.
40 Punkte
Verkehrssicherheit
40 Punkte
Von den zu erreichenden 100 Punkten müssen 70 erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.
Monika Whitworth, Leistungsrichter





